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Politische Gemeinde Wolfenschiessen

Die Organisation der Politischen Gemeinde ist in der Kantonsverfassung, im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben. Sie befasst sich mit allen in der Gesetzgebung umschriebenen örtlichen Angelegenheiten. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat, die Finanzkommission sowie die Kommissionen des Gemeinderates.

Die Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel in der Aula vom Schulzentrum Zelgli statt und wird durch den/die Gemeindepräsidenten/in geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.

Urnenabstimmungen
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn sie der Gemeinderat anordnet oder wenn dies ein Zwanzigstel der Aktivbürger schriftlich verlangt. Auf Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Traktandenliste zur entsprechenden Gemeindeversammlung speziell hingewiesen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich.

Der Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Politischen Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Sie sind auf 4 Jahre gewählt. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Der Rat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er setzt die Gemeindebeschlüsse um und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind.

Kommissionen
Die Finanzkommission prüft die Jahresrechnung, nimmt zum Voranschlag, zur Festsetzung des Gemeindesteuerfusses und zu allen die Gemeindefinanzen berührenden Geschäften der Gemeindeversammlung Stellung. Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben bestimmt der Gemeinderat weitere Kommissionen. Diese bereiten die Geschäfte zu Handen des Gemeinderates vor. Die Kommissionen werden in der Regel von den zuständigen Ressortverantwortlichen geführt.

WEITERE ÖFFENTLICH-RECHTLICHE KÖRPERSCHAFTEN

Neben der Politischen Gemeinde gibt es in der Gemeinde Wolfenschiessen weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche verschiedene Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit wahrnehmen.

Römisch-katholische Kichgemeinde Wolfenschiessen
Die Römisch-katholische Kirchgemeinde wird von den katholischen Konfessionsangehörigen der Gemeinde Wolfenschiessen gebildet. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit.

Kapellgemeinde Oberrickenbach
Es besteht in Oberrickenbach eine eigene Kapellgemeinde mit Kaplanei.

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Nidwalden
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde fasst das ganze Kantonsgebiet in einer einzigen Kirchgemeinde zusammen. Nebst Stans, Stansstad, Dallenwil, Oberdorf und Ennetmoos gehört Wolfenschiessen zum Gemeindekreis Stans. Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde verfügt über eine eigene Steuerhoheit.

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