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Gelegenheitswirtschaft. Bewilligungsgesuch

Die Bewilligung für eine Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Führen einer vorübergehenden, zeitlich genau begrenzten, einmaligen Gastwirtschaft.

Das Gesuch ist spätestens einen Monat vor der Veranstaltung der Gemeindeverwaltung Wolfenschiessen einzureichen.

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