Fischerei
Die Abteilung Fischerei ist für die Erhaltung gesunder, den Lebensräumen angepasster Fischbestände verantwortlich. Ihr obliegt die Planung, die Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle der Fischerei.
Patentbestellung: Amt für Justiz, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, Onlinebestellung, Email: justizamt@nw.ch, Telefon 041 618 44 81
Fischereiaufseher: Fabian Bieri, Fischbrutanlage Beckenried, Buochserstrasse 90, 6375 Beckenried, Telefon 041 618 44 80
Postanschrift:
Amt für Justiz
Jagd und Fischerei
Kreuzstrasse 2
6371 Stans
Bestellung von Fischereipatenten
Seit dem 1. Januar 2009 benötigt jede Person, welche ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Monat erwirbt, einen Sachkundenachweis. Dieser Nachweis wird durch das Schweizer Sportfischerbrevet, den schweizerischen Sachkunde-Nachweis Fischerei oder eine vergleichbare Ausbildung erbracht. Der Sachkundenachweis beziehungsweise das Schweizer Sportfischerbrevet ist durch Selbststudium der Kursunterlagen sowie Besuch eines obligatorischen Kurses inklusive einer Prüfung zu erlangen. Weitere Informationen betreffend den Sachkundenachweis sowie Schweizer Sportfischerbrevet finden Sie unter: www.anglerausbildung.ch oder http://www.flyfishing-glanzmann.ch.
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Zugehörige Objekte
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Fischereigebühren (, 31.99 kB) | Download | 0 | Fischereigebühren |
Merkblatt Fischerei im Kanton Nidwalden (, 760.55 kB) | Download | 1 | Merkblatt Fischerei im Kanton Nidwalden |