Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen
Die Richtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzonen bilden die gängige Bewilligungspraxis der Baudirektion ab. Sie haben keine eigene Rechtskraft. Es gilt in jedem Fall das Bundesrecht und die entsprechende raumplanerische Beurteilung des Einzelfalles.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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FAT-Richtlinie zu Maschinen und Geraten (, 2.13 MB) | Download | 0 | FAT-Richtlinie zu Maschinen und Geraten |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 041 629 73 36 | sepp.odermatt@wolfenschiessen.ch |