Einwohnerkontrolle. Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Wolfenschiessen oder innerhalb eines Gebäudes um?
Gemäss Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt (NAG, NG 122.1) ist auch der Umzug innerhalb einer Gemeinde oder eines Gebäudes meldepflichtig. Die Meldung hat innert 14 Tagen seit dem Eintritt des meldepflichtigen Sachverhaltes zu erfolgen (Art. 5 NAG).
Bitte geben Sie uns Ihre neue Adresse bekannt und stellen Sie uns eine Kopie des Miet- oder Untermietvertrags per Post oder per Email zu. Vielen Dank.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 629 73 30 | brigitte.niederberger@wolfenschiessen.ch |
Bemerkung
Dieses Online-Formular ist für den Umzug innerhalb der Gemeinde Wolfenschiessen und nicht beim Wegzug in eine andere Gemeinde auszufüllen!
Verfahren
Sobald wir Ihre Meldung erhalten haben, werden wir die Änderung bei uns im System vornehmen. Für die Adressänderung Ihrer privaten Korrespondenz sind Sie zuständig.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.