Gelegenheitswirtschaft. Bewilligungsgesuch
Die Bewilligung für eine Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Führen einer vorübergehenden, zeitlich genau begrenzten, einmaligen Gastwirtschaft.
Das Gesuch ist spätestens einen Monat vor der Veranstaltung der Gemeindeverwaltung Wolfenschiessen einzureichen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 041 629 73 30 | gemeindeverwaltung@wolfenschiessen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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