Erbenbescheinigung
Nach einem Todesfall können Banken, Versicherungen etc. von den gesetzlichen Erben eine formelle Erbenbescheinigung verlangen. Diese wird nach der Inventarisation des Nachlasses des Verstorbenen durch die kommunale Teilungsbehörde auf Gesuch hin ausgestellt.
Mit der Erbenbescheinigung kann beim Grundbuchamt auch der Eigentumsübergang auf die Erben eingetragen werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsbehörde | 041 629 73 35 | andreas.buenter@wolfenschiessen.ch |