Gesuch um Bewilligung einer Gelegenheitswirtschaft
Wer gegen Entgelt an öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.
Wir bitten Sie, das Gesuchsformular rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung Wolfenschiessen einzureichen. Unten auf dieser Seite finden Sie das Formular zum herunterladen.
Die Erteilung der Bewilligung ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden.
Alkoholabgabeverbot an Jugendliche
Die Abgabe von nicht gebrannten alkoholhaltigen Getränken (Bier, Wein etc.) an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.
An Jugendliche unter 18 Jahren ist die Abgabe von gebrannten Wassern (Schnaps) und von Getränken, die gebrannte Wasser enthalten, verboten.
Weitere wertvolle Informationen erhalten auf der Internetseite von Jugendschutz veranstalten.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 041 629 73 30 | gemeindeverwaltung@wolfenschiessen.ch |
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