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Anmeldung / Zuzug

Wir freuen uns, dass Sie Wolfenschiessen als Ihren Wohnsitz gewählt haben und heissen Sie herzlich willkommen!

Die wichtigsten Informationen zur Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage. Viele Dienstleistungen können Sie bequem von zu Hause aus und zu jeder Tageszeit nutzen. Natürlich können Sie sich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen oder direkt am Schalter vorbeikommen.

Zuzug Schweizer Staatsangehörige
Die Anmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen. Sie können uns den Zuzug bequem von zu Hause aus und zu jeder Tageszeit via eUmzugCH melden. Falls Sie eUmzugCH nicht nutzen können, ist eine persönliche Anmeldung am Schalter der Gemeindeverwaltung notwendig. Bringen Sie einen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) und  Ihren Heimatschein mit. Wir benötigen folgenden Angaben:

  • Neue Adresse
  • Datum des Zuzugs
  • Wohnpartner / Untermieter
  • Wohnetage / Wohnungsgrösse (Anzahl Zimmer)
  • Wenn bekannt, Vormieter der Wohnung
     

Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich beim Amt für Migration, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, an. Wir werden die Anmeldung direkt vom Amt für Migration erhalten. Eine Broschüre "Willkommen in Nidwalden" und viele Informationen zur Integration in unserem Kanton finden Sie hier. Vielen Dank.

Zur besonderen Beachtung für alle Neuzuziehenden
Schulpflichtige Kinder sind beim Schulsekretariat Wolfenschiessen anzumelden.

Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1, 6371 Stans.

Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6371 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins anzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Militär und Zivilschutz, Kantonsstrasse 5, 6371 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins anzumelden.

Das Hundeverzeichnis wird vom Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, geführt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Das Amt ist zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer. Zusätzliche Informationen finden Sie im untenstehenden Merkblatt.

Preis

kostenlos

Zugehörige Objekte

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Merkblatt Hundeanmeldung (PDF, 113.74 kB) Download 0 Merkblatt Hundeanmeldung
Merkblatt Wohnsitzwechsel VSZ (PDF, 139.57 kB) Download 1 Merkblatt Wohnsitzwechsel VSZ
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