Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Schweizer Staatsangehörige
Die Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen. Sie können uns den Wegzug bequem von zu Hause aus und zu jeder Tageszeit via eUmzugCH melden. Falls Sie eUmzugCH nicht nutzen, ist die persönliche Abmeldung am Schalter notwendig. Bringen Sie einen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mit. Für die Abmeldung benötigen wir die Wegzugsadresse und den Wegzugsort.
Wegzüge ins Ausland müssen zwingend am Schalter des Einwohneramtes gemeldet werden. Wir bitten Sie, sich mindestens zwei Wochen vor der Ausreise mit uns in Verbindung zu setzen.
Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich beim Amt für Migration, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, ab. Wir werden die Abmeldung direkt vom Amt für Migration erhalten. Vielen Dank.
Zur besonderen Beachtung für alle Wegziehenden
Schulpflichtige Kinder sind beim Schulsekretariat Wolfenschiessen abzumelden.
Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner Sachversicherung, Riedenmatt 1, 6371 Stans.
Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6371 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins abzumelden.
Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Militär und Zivilschutz, Kantonsstrasse 5, 6371 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins abzumelden.
Das Hundeverzeichnis wird vom Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, geführt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. Das Amt ist zuständig für das Veranlagen und den Bezug der Hundesteuer.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 041 629 73 30 | brigitte.niederberger@wolfenschiessen.ch |