Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Sie können das Zeugnis bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Stans beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) | 041 618 76 40 | kesb@nw.ch |